Jede Tätigkeit auf dieser Seite betrifft die Rechtsbehelfe, die das Unionsrecht selbst
bereitstellt, oder die Einhaltung der Sanktions- und Exportkontrollvorschriften. Beratung zur
Umgehung von Sanktionen leiste ich nicht.
Delisting-Antrag beim Rat der EU
Antrag auf Überprüfung und Streichung von der Sanktionsliste: Auswertung der mitgeteilten Listungsgründe, Akteneinsicht in die zugrunde liegenden Unterlagen, Aufbereitung der Gegennachweise und Schriftwechsel mit dem Rat, auch im Rahmen der periodischen Überprüfung der Listung.
Nichtigkeitsklage (Art. 263 AEUV)
Klage gegen den Listungsrechtsakt vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg. Die Klagefrist beträgt zwei Monate ab Mitteilung oder Veröffentlichung zuzüglich der pauschalen Entfernungsfrist — die Frist ist der erste Punkt, den ich in jedem Mandat prüfe.
Nationale Genehmigungen und Ausnahmen
Anträge auf Freigabe eingefrorener Gelder bei der zuständigen nationalen Behörde — in Deutschland insbesondere bei der Deutschen Bundesbank — für Lebenshaltungskosten, Rechtsverfolgungskosten, Steuern und Versicherungen oder die Erfüllung vor der Listung begründeter Verträge, soweit die Verordnung dies vorsieht.
Sanktions- und Exportkontroll-Compliance
Für Unternehmen: rechtliche Einordnung von Geschäftspartnern, Waren und Zahlungen anhand der EU-Verordnungen und der Dual-Use-Vorschriften, Prüfung von Genehmigungspflichten, interne Richtlinien und Vorgehen bei Verdachtsfällen — ausschließlich auf Einhaltung der Vorschriften gerichtet.
Vertretung gegenüber Banken und Behörden
Korrespondenz zu eingefrorenen oder gesperrten Konten, Beantwortung von Auskunftsverlangen, Meldungen, Stellungnahmen und Anhörungen gegenüber Kreditinstituten, Aufsichts- und Genehmigungsbehörden.
Die anwaltliche Tätigkeit erfolgt unter uneingeschränkter Einhaltung der aktuellen europäischen Gesetzgebung, insbesondere des europäischen Sanktionsrechts, sowie des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Russischen Föderation.